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Eine offene Tür im Bodenrecht

Staunend blicke ich nach Deutschland. Da sagt ein hochkarätiges juristisches Gremium, dass es möglich wäre, grosse Wohnungsbestände in den «Schoss des Volkes» zu überführen. Ein alter, nie bemühter Artikel des deutschen Grundgesetzes öffnet die Tür für ein grosses Experiment der Vergesellschaftung. Die Gemeinnützigen könnte der Gesetzgeber auf die Zuschauertribüne bitten.
Aktivist für Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» mit violetter Weste.

Als ich letzten September eine Studienreise der Age-Stiftung in Berlin berichtend begleitete, machten unsere Gesprächspartner*innen einen Bogen um das Thema «Deutsche Wohnen & Co enteignen». Die ein Jahr zuvor angenommene Initiative wurde damals von einer Expert*innenkommission beraten. Vor kurzem hat sie ihr Fazit vorgestellt.

Sie kommt zu einem für mich erstaunlichen Ergebnis: «Passt schon!»

Der «Spiegel» fasst zusammen (Paywall): «Die Gelehrten sprechen sich für eine Vergesellschaftung von Wohnraum aus. Ein solcher Schritt sei durch Artikel 15 des Grundgesetzes gedeckt: Darin ist die grundsätzliche Möglichkeit geregelt, Grund und Boden, Naturschätze oder Produktionsmittel zu vergesellschaften.»

Die schwarz-rote Regierung des Bundeslandes Berlin will nun zuerst ein Rahmengesetz erarbeiten und dem Verfassungsgericht vorlegen. Für die Initiant*innen schiere Verzögerungstaktik.

Und wie halten wir’s mit dem Bodenrecht?

Schön, dass die «NZZ» in ihrem Bericht (Paywall) darauf hinweist, dass gemeinnützige Wohnbauträger von der Vergesellschaftung ausgenommen werden könnten. Die grossen, etablierten Berliner Gemeinnützigen hatten sich 2021 gegen die Initiative ausgesprochen.

In der Schweiz müssten politische Initiativen, die in dieselbe Richtung zielen, Aufwind haben, denn die Gemengelage mit knappem Wohnungsangebot und steigenden Wohnkosten ist günstig. Es gibt einen breiten Konsens, dass gemeinnütziger Wohnungsbau Abhilfe schaffen kann. Da wir regelmässig eine wohnungspolitische Medienschau versenden, kennen wir die veröffentlichte Meinung gut.

Bestimmt hätten Volksbegehren mit Berlin-ähnlicher Stossrichtung in Schweizer Städten gute Chancen. Umso überraschender finde ich, dass die Petition zur Enteignung der CS-Immobilien bisher nur 12’000 Unterstützer*innen gefunden hat.

Auf Ebene der Gemeinden sind die Möglichkeiten bescheiden, gesetzlich in den Bodenmarkt einzugreifen. In der Stadt Zürich versucht man es mit Geld. In Stadtkantonen wie Basel ist es einfacher, da ihre Kompetenzen in der Planung weiter gehen. Im Kanton Zürich ist die auch vom Regionalverband der Wohnbaugenossenschaften mitgetragene Vorkaufsrecht-Initiative eingereicht.

Wir haben uns an Boden als Kapitalanlage gewöhnt…

Im Vergleich zu Berlin sind das jedoch recht zarte Pflänzchen. Ausser der CS-Petition drangsalieren sie die gewinnorientierten Institutionellen kaum, schmälern höchstens die Renditen. Jacqueline Badran diagnostiziert die Malaise in einem lesenswerten Reader zu Boden/Wohnen/Leben wie üblich in träfen Worten: «Es hat sich so eingebürgert, dass Immobilien etwas zum ‹Händele› sind, zum Geld parkieren (…). Das wird für alle normal, auch wenn sie nicht mitmachen können. Es ist ein politisches und gesellschaftliches Drama, das sich vor unseren Augen abspielt.»

…und müssen zu einem neuen Verständnis gelangen.

Den Bodenbesitz nicht als Eigentum an einer Sache, sondern als etwas Anvertrautes zu sehen; dafür plädiert Philippe Koch, Professor für Städtebau, in seiner aktuellen «wohnen»-Kolumne (online nicht verfügbar). Er schreibt den Gemeinnützigen ins Stammbuch: «In den nächsten Jahren müssen wir daher an neuen Allmendverfassungen arbeiten, die sich dem Gebrauch und der Sorge um unseren Boden annehmen. Genossenschaften starten auf diesem Weg mit einem Erfahrungsvorsprung, auf dem sie sich aber nicht ausruhen dürfen. Sie müssen ihr Wissen teilen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Allmenden nicht zu abgeschlossenen Privatclubs werden, sondern stets weiterwachsen.» Die Berliner Initiative könnte in dieser Richtung wegweisend sein.